Am 20. März 2014
Vorbildlich: Nach der mittelalterlichen Wirte-Ordnung der Stadt Lausanne ist ein Wirt nicht verpflichtet, einem Menschen etwas auszuschenken, der ihm bereits etwas schuldet. Jeder Gast, der etwas bestellt hat, muss natürlich seine Zeche bezahlen. Allerdings ist der Wirt in die sehr vernünftige Pflicht genommen, einen ehrbaren Gast, der sich betrunken hat, mit einem Kerzenlicht sicher nach Hause zu geleiten – selbst wenn der nicht mehr zu bezahlen in der Lage ist.